AGB
ANMELDUNG UND BESTELLUNG
Die Anmeldungen und Vertragsabschlüsse müssen schriftlich zu erfolgen. Als anerkannte Wege stehen Brief, Fax und E-Mail zur Verfügung. Telefonische Vereinbarungen müssen auf einem dieser Wege bestätigt werden. Bei der Bestellung von Bildungsleistungen sind die genaue Firmenbezeichnung, ggf. die entsprechende Unterabteilung, der/die verantwortliche Ansprechpartner/in und, sofern es sich um Teilnahme einzelner Mitarbeiter/innen einer firmenneutralen Bildungsmaßnahme handelt, eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
RÜCKTRITT
Von einer bestellten Bildungsmaßnahmen kann nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgetreten werden. Es gelten 10% der Vertragssumme als Rücktrittsgebühr vereinbart, wenn nach Vertragsabschluss außerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgetreten wird.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung der Kosten für die Bildungsmaßnahme muss 10 Tage vor Beginn der Maßnahme in einer Summe erfolgen. Bei längerfristigen Maßnahmen kann ein Ratenplan vereinbart werden.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Die Teilnahme wird durch eine entsprechende Bescheinigung mit Unterschrift des Dozenten / der Dozentin bestätigt, wenn eine Teilnahmequote von 70 % erfüllt worden ist.
WECHSEL DER DOZENTIN / DES DOZENTEN ODER DES VERANSTALTUNGSORTES
Ein Wechsel der Dozentin / des Dozenten (bei gleichwertiger Qualifikation) aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) ist kein Rücktrittsgrund.
In Einzelfällen kann es passieren, dass eine Veranstaltung nicht am angegebenen Ort stattfinden kann. Die Teilnehmenden werden darüber vorher informiert. Eine solche Ortsverschiebung innerhalb Hannovers ist kein Abmeldegrund.
DATENSCHUTZ
Wer sich anmeldet, ist mit der elektronischen Datenerfassung im gemeinsamen Anmeldeprogramm von QBK und Bildungsverein einverstanden. Die Daten werden nur intern verwendet und nicht weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG vom 29.01.02).
HAFTUNG
Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Garderobe und anderen Gegenständen auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer des Aufenthalts in den Seminarräumen wird nicht übernommen.